Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1904, Nr. 27, Seite 249
Fassung vom: 24. Juni 1904
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Juli 1904
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scans auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[249]


(Nr. 3054.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden. Vom 24. Juni 1904.

Die vorstehend abgedruckten, am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen, nämlich:

1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung,
2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett,
3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige,

sind von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien und Schweden ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sind am 1. Juni 1904 im Haag hinterlegt worden.

Berlin, den 24. Juni 1904.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Richthofen.