Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 30. Dezember 1903
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(Nr. 3007.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 30. Dezember 1903.
Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, die Geltungsdauer der in der Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 205) enthaltenen Bestimmungen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1903 bis auf weiteres zu verlängern.
- Berlin, den 30. Dezember 1903.