Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 27. März 1873
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(Nr. 917.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 27. März 1873.
Auf Grund des §. 35 des Reichsgesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 467) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungsanlagen von Ingolstadt beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 27. März 1873.