Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 13. Mai 1887
[157]
(Nr. 1713.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 13. Mai 1887.
Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungsanlagen von Straßburg i. E., Metz und Posen, beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 13. Mai 1887.