Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 13. Mai 1887

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1887, Nr. 14, Seite 157
Fassung vom: 13. Mai 1887
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Mai 1887
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[157]


(Nr. 1713.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 13. Mai 1887.

Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungsanlagen von Straßburg i. E., Metz und Posen, beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 13. Mai 1887.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bismarck.