Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küstenbefestigung bei Wilhelmshaven
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(Nr. 3134.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küstenbefestigung bei Wilhelmshaven. Vom 8. Mai 1905.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Küstenbefestigungen bei Wilhelmshaven eine Erweiterung des Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 8. Mai 1905.