Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küstenbefestigung bei Wilhelmshaven

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küstenbefestigung bei Wilhelmshaven.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 21, Seite 412
Fassung vom: 8. Mai 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 24. Mai 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3134.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küstenbefestigung bei Wilhelmshaven. Vom 8. Mai 1905.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Küstenbefestigungen bei Wilhelmshaven eine Erweiterung des Rayons in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 8. Mai 1905.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.