Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Straßburg i. E.
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(Nr. 2875.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Straßburg i. E. Vom 28. Mai 1902.
Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Straßburg i. E. eine Erweiterung ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 28. Mai 1902.