Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Graudenz
[857]
(Nr. 3270.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Graudenz. Vom 2. August 1906.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Graudenz eine Erweiterung ihrer Rayons infolge Neuanlage von Befestigungen in Aussicht genommen ist.
- Norderney, den 2. August 1906.