Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen
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(Nr. 3450.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen. Vom 19. April 1908.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Diedenhofen eine Erweiterung ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
- Venedig, den 19. April 1908.