Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Pillau
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(Nr. 1573.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Pillau. Vom 4. Dezember 1884.
Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 467) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Pillau beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 4. Dezember 1884.