Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 5. Oktober 1874

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 23, Seite 122
Fassung vom: 5. Oktober 1874
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Oktober 1874
Inkrafttreten:
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(Nr. 1015.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 5. Oktober 1874.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Staatsminister und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dr. Achenbach
an Stelle des Ober-Baudirektors und Ministerialdirektors Weishaupt
und
der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Maybach
an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Präsidenten des Reichs-Eisenbahn-Amts Scheele;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Major Edler von der Planitz
an Stelle des Generallieutenants von Brandenstein;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Geheime Staatsrath und Vorstand der Departements der Justiz und der Kirchen und Schulen im Großherzoglichen Staatsministerium Mutzenbecher
an Stelle des verstorbenen Staatsministers von Rössing;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Geheime Regierungsrath Kunze
an Stelle des Regierungs-Präsidenten Meusel.
Berlin, den 5. Oktober 1874.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.