Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. Juni 1872
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(Nr. 847.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. Juni 1872.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:
- von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
- der Oberst v. Hartmann vom Kriegsministerium, für die Dauer der Abwesenheit des Generals à la suite, Generalmajors v. Stiehle,
- von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
- an Stelle des Landesdirektors v. Flottwell, der Landesdirektor v. Sommerfeld.
- Berlin, den 23. Juni 1872.