Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. Oktober 1871

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 41, Seite 344
Fassung vom: 18. Oktober 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Oktober 1871
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 711.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. Oktober 1871.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Reichsgesetzblatt S. 31.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 6. der Verfassung des Deutschen Reichs

von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
an Stelle des vormaligen Staatsministers des Handels und der öffentlichen Arbeiten v. Schlör
der Ober-Appellationsgerichts-Präsident, Reichsrath v. Neumayr;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
an Stelle des Appellationsgerichts-Präsidenten Klemm
der Geheime Finanzrath v. Nostitz-Wallwitz

zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.

Berlin, den 18. Oktober 1871.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.