Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 27. Januar 1877

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 3, Seite 39
Fassung vom: 27. Januar 1877
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Februar 1877
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[39]


(Nr. 1161.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 27. Januar 1877.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen

der Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Nostitz Wallwitz
an Stelle des aus dem Königlich sächsischen Staatsdienst geschiedenen Staatsministers Freiherrn von Friesen, und
der Staatsminister, General der Kavallerie von Fabrice

zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Berlin, den 27. Januar 1877.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Hofmann.