Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 26. Dezember 1875
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(Nr. 1105.) [1] Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 26. Dezember 1875.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind
- von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
- der Staatsminister und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg
- an Stelle des Präsidenten der Seehandlung, Wirklichen Geheimen Raths Bitter,
- und
- an Stelle des Präsidenten der Seehandlung, Wirklichen Geheimen Raths Bitter,
- der Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Bülow
- der Staatsminister und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
- Berlin, den 26. Dezember 1875.
Berichtigung
Die Berichtigung gemäß Deutsches Reichsgesetzblatt 1875, Seite VIII der chronologischen Übersicht [VIII] wurde im Text eingearbeitet.
- ↑ Vorlage: (Nr. 2005.)