Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 21. November 1878
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(Nr. 1272.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 21. November 1878.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind
- von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
- der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter
- an Stelle des Staatsministers und Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg,
- der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter
- von Seiner Majestät dem Könige von Bayern
- der Oberst Ritter von Xylander, à la suite des Generalstabes und Abtheilungschef im Kriegsministerium
- an Stelle des Generalmajors von Fries,
- der Oberst Ritter von Xylander, à la suite des Generalstabes und Abtheilungschef im Kriegsministerium
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
- der Staatsminister der Finanzen Freiherr von Könneritz
- an Stelle des Staatsministers der Justiz von Abeken
- und
- an Stelle des Staatsministers der Justiz von Abeken
- der Staatsminister der Finanzen Freiherr von Könneritz
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein
- der Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheimerath Schleiermacher
- an Stelle des seitherigen Präsidenten des Ministeriums der Justiz, Wirklichen Geheimeraths Kempff
- der Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheimerath Schleiermacher
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
- Berlin, den 21. November 1878.