Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 15. April 1878
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(Nr. 1231.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 15. April 1878.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
- der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg
- und
- der Staats- und Finanzminister Hobrecht
- an Stelle der aus dem Amt geschiedenen Staatsminister,
- des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Finanzministers Camphausen
- und
- des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg
- des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Finanzministers Camphausen
- an Stelle der aus dem Amt geschiedenen Staatsminister,
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
- Berlin, den 15. April 1878.