Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 15. April 1878

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 7, Seite 16
Fassung vom: 15. April 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. April 1878
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(Nr. 1231.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 15. April 1878.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen

der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg
und
der Staats- und Finanzminister Hobrecht
an Stelle der aus dem Amt geschiedenen Staatsminister,
des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Finanzministers Camphausen
und
des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg

zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Berlin, den 15. April 1878.
Der Reichskanzler.

v. Bismarck.