Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. November 1873

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 29, Seite 366
Fassung vom: 3. November 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. November 1873
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 968.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. November 1873.

Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist

von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen

an Stelle des Staatsministers und Wirklichen Geheimenraths Freiherrn von Krosigk

der Staatsminister und Wirkliche Geheimerath Giseke

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.

Berlin, den 3. November 1873.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.