Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. Juli 1873
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(Nr. 949.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. Juli 1873.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
an Stelle des Oberstlieutenants v. Holleben-Norrmann
- der Generalmajor z. D. v. Brandenstein
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
- Berlin, den 3. Juli 1873.