Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. November 1872
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(Nr. 895.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. November 1872.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
- von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein
an Stelle des Ober-Steuerdirektors Ewald
- der Ministerialrath im Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern Dr. Neidhardt
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
- Berlin, den 23. November 1872.