Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. November 1872

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 33, Seite 435
Fassung vom: 23. November 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1872
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 895.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. November 1872.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein

an Stelle des Ober-Steuerdirektors Ewald

der Ministerialrath im Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern Dr. Neidhardt

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.

Berlin, den 23. November 1872.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.