Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Mai 1873
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(Nr. 925.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Mai 1873.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
- von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen
an Stelle des Oberpräsidenten Guenther
- der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Direktor im Finanzministerium Meinecke
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
- Berlin, den 20. Mai 1873.