Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Mai 1873

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 12, Seite 110
Fassung vom: 20. Mai 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Mai 1873
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[110]


(Nr. 925.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Mai 1873.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen

an Stelle des Oberpräsidenten Guenther

der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Direktor im Finanzministerium Meinecke

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.

Berlin, den 20. Mai 1873.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.