Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 1. Dezember 1874
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(Nr. 1027.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 1. Dezember 1874.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
- von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
- der Wirkliche Geheimerath Schulz
- an Stelle des verstorbenen Staatsministers von Campe
- der Wirkliche Geheimerath Schulz
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
- Berlin, den 1. Dezember 1874.