Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 1. Dezember 1879
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(Nr. 1354.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 1. Dezember 1879.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist
- von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
- der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.