Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 2, Seite 26 - 28
Fassung vom: 10. August 1867
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. August 1867
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 5.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. August 1867.

Auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der Generalmajor v. Podbielski, Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements,
der Generallieutenant v. Rieben, Direktor des Marineministeriums,
der Wirkliche Geheime Rath und General-Steuerdirektor v. Pommer Esche,
der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Ministerialdirektor, Günther,
der Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath und Ministerialdirektor Delbrück,
der General-Postdirektor v. Philipsborn,
der Geheime Ober-Justizrath Dr. Pape;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
der Geheime Rath und Ministerialdirektor im Ministerium des Innern Dr. Weinlig,
der Geheime Finanzrath v. Thümmel,
der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin v. Brandenstein;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der Geheime Legationsrath Hofmann;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der Staatsrath v. Müller,
der Generalmajor v. Bilgner;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Wirkliche Geheime Rath und Staatsminister Dr. v. Watzdorf; [27]
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Staatsrath Buchholtz;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister v. Campe,
der Geheime Legationsrath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Wirkliche Geheime Rath Graf v. Beust;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister Gerstenberg v. Zech;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Wirkliche Geheime Rath und Staatsminister Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Regierungsrath Dr. Sintenis;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Geheime Regierungsrath Klapp;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident Dr. Herrmann;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Lippe:
der Kabinetsminister v. Oheimb; [28]
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Senator Dr. Curtius;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Senator Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Senator Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 10. August 1867.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.