Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 16. April 1870

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 11, Seite 83 - 86
Fassung vom: 16. April 1870
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. April 1870
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 466.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 16. April 1870.

Auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der unterzeichnete Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins,
der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon,
der Staats- und Justizminister Camphausen,
der Staatsminister und Präsident des Bundeskanzler-Amtes Delbrück,[84]
der Generallieutenant und Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements v. Podbielski,
der Vize-Admiral Jachmann,
der General-Postdirektor v. Philipsborn,
der Präsident des Bundes-Oberhandelsgerichts Dr. Pape,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath Guenther,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Legationsrath v. Philipsborn,
der Geheime Ober-Finanzrath Wollny,
der Regierungspräsident Graf zu Eulenburg,
der Geheime Ober-Finanzrath Hasselbach,
der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath Moser,
der Ministerialdirektor, Ober-Baudirektor Weishaupt,
der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Freiherr Pergler v. Perglas,
der Staatsrath v. Weber,
der Ministerialrath Berr;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister Freiherr v. Friesen,
der Genralmajor v. Brandenstein,
der Geheime Regierungsrath Schmalz,
der Geheime Finanzrath Wahl;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Freiherr v. Spitzemberg,
der Ober-Finanzrath Riecke;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Freiherr v. Türckheim,
der Ministerialrath Eisenlohr;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Hofmann;
der Geheime Ober-Steuerrath Ewald,
der Ober-Steuerrath Göring;[85]
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Dr. v. Watzdorf;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Ministerresident, Herzoglich Braunschweigische Geheime Rath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister v. Campe,
der Ministerresident, Geheime Rath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Krosigk;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Staatsminister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Regierungsrath Dr. Sintenis;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;[86]
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Flottwell;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Großherzoglich Sächsische Finanzrath Dr. Heerwarth;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Präsident des Kabinetsministeriums Heldman;
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Senator Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Senator Dr. Kirchenpauer.
Berlin, den 16. April 1870.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

In Vertretung:
Delbrück.