Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1876, Nr. 22, Seite 217 - 220
Fassung vom: 24. Oktober 1876
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. Oktober 1876
Inkrafttreten:
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(Nr.1147.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 24. Oktober 1876.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Vizepräsident des Staatsministeriums, Staats- und Finanzminister Camphausen,
der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg;
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staats- und Kriegsminister v. Kameke,
der Staats- und Handelsminister Dr. Achenbach,
der Staatsminister, Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Bülow,
der Staatsminister, Präsident des Reichskanzler-Amts Hofmann,
der Kaiserliche Oberpräsident, Wirkliche Geheime Rath v. Möller,
der Direktor im Auswärt. Amt, Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
der General-Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan,
der Unterstaatssekretär im Justizministerium Dr. Friedberg,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Finanzministerium Meinecke,
der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Maybach,
der Unterstaatssekretär Herzog; [218]
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
der Staatsminister der Finanzen v. Berr,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr Pergler v. Perglas,
der Ministerialrath v. Riedel,
der Generalmajor v. Fries;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
der Staatsminister der Justiz Abeken,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister v. Nostitz Wallwitz,
der Major Edler von der Planitz;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Präsident des Staatsminsteriums, Staatsminister der Justiz und der auswärtigen Angelenheiten v. Mittnacht,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg,
der Oberst v. Faber du Faur,
der Ministerialrath Heß;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der Präsident des Staatsministeriums und des Handelsministeriums, Staatsminister Turban,
der Präsident des Finanzministeriums, Geheimrath I. Klasse Ellstätter,
der Präsident des Ministeriums des Innern Stösser;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der Präsident des Gesammtministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses, des Aeußern und des Innern Freiherr v. Starck,
der Präsident des Ministeriums der Justiz Kempff,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Ministerialrath Dr. Neidhardt; [219]
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Geheimrath Dr. Stichling;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Geheime Staatsrath Mutzenbecher;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Ministerresident, Wirkliche Geheime Rath v. Liebe,
der Wirkliche Geheime Rath Schulz;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister Giseke;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister v. Gerstenberg Zech;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburg und Gotha:
der Staatsminister Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Staatsminister v. Krosigk;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Sommerfeld; [220]
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident, Wirkliche Geheime Rath Faber;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seinem Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Regierungspräsident und Vorstand des Fürstlichen Kabinetsministeriums Eschenburg;
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Bürgermeister Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 24. Oktober 1876.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Hofmann.