Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Sächsischen Bank
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(Nr. 1331.) Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Sächsischen Bank. Vom 3. September 1879.
Die Banknoten der Sächsischen Bank zu Dresden werden in Berlin vom 1. September d. J. ab bei dem Bankhause S. Bleichröder eingelöst.
- Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Berlin, den 3. September 1879.