Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kommerzbank in Lübeck
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(Nr. 1604.) Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kommerzbank in Lübeck. Vom 18. Mai 1885.
Die Banknoten der „Kommerzbank in Lübeck“ werden in Berlin vom 25. Mai d. J. ab bei der „Deutschen Bank“ daselbst eingelöst.
- Dies wird unter Bezugnahme auf die §§. 44 (Ziffer 4) und 45 des Bankgesetzes vom 14. März und auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177 und 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Berlin, den 18. Mai 1885.