Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kommerzbank in Lübeck

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kommerzbank in Lübeck.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1885, Nr. 15, Seite 108
Fassung vom: 18. Mai 1885
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. Mai 1885
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1604.) Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kommerzbank in Lübeck. Vom 18. Mai 1885.

Die Banknoten der „Kommerzbank in Lübeck“ werden in Berlin vom 25. Mai d. J. ab bei der „Deutschen Bank“ daselbst eingelöst.

Dies wird unter Bezugnahme auf die §§. 44 (Ziffer 4) und 45 des Bankgesetzes vom 14. März und auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177 und 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 18. Mai 1885.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

von Boetticher.