Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 16, Seite 77
Fassung vom: 20. März 1902
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. März 1902
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(Nr. 2850.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. Vom 20. März 1902.

Auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath die nachstehende Bestimmung erlassen:

Die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln in Gemäßheit der Ziffer II und III der
Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken und auf Kokereien im Regierungsbezirk Oppeln (Bekanntmachung vom 24. März 1892, Reichs-Gesetzbl. S. 331)
wird unter den daselbst bezeichneten Bedingungen und mit der Abänderung, daß in der Ziffer II die Worte: „und Zink- und Bleierzbergwerken“ sowie „oder Erze“ in Wegfall kommen, weiter bis zum 1. April 1907 nachgelassen.
Berlin, den 20. März 1902.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.