Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört
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(Nr. 326.) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört.
Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört, durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai d. J. den Namen „Wilhelmshaven“ beizulegen.