Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Formulare B und C der Wandergewerbescheine
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(Nr. 3565.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Formulare B und C der Wandergewerbescheine. Vom 13. Januar 1909.
Auf Grund des § 60 Abs. 4 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat in Abänderung der durch Bekanntmachung vom 27. November 1896, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung, (Reichs-Gesetzbl. S. 745) veröffentlichten Formulare B und C der Wandergewerbescheine beschlossen:
- In Ziffer 4 des Formulars B und in Ziffer 5 des Formulars C der Wandergewerbescheine ist, erstmalig bei den Formularen für das Jahr 1910, hinter dem Worte „Umherziehen“ einzuschalten: „ ,wenn die Waren gleichzeitig mitgeführt werden,“.
- Berlin, den 13. Januar 1909.