Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 26. April 1908

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 19, Seite 161
Fassung vom: 26. April 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Mai 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[161]


(Nr. 3452.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 26. April 1908.

Die Königlich Großbritannische Regierung hat dem Schweizerischen Bundesrat unter dem 6. April 1908 den Beitritt der Kolonie Trinidad und Tobago zu der Pariser Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 nebst Schlußprotokoll von demselben Tage und zur Brüsseler Zusatzakte vom 14. Dezember 1900 (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 148 ff.) angezeigt.

Der Beitritt wird am 14. Mai 1908 in Kraft treten.
Berlin, den 26. April 1908.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Schoen.