Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 17. September 1903

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 40, Seite 279
Fassung vom: 17. September 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. September 1903
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scans auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[279]


(Nr. 2992.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 17. September 1903.

Die Vereinigten Staaten von Mexiko sind der von mehreren Staaten zu Paris am 20. März 1883 geschlossenen Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums nebst Schlußprotokoll von demselben Tage (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 148 ff.) und der Zusatzakte d. d. Brüssel, den 14. Dezember 1900, betreffend die Abänderung der Übereinkunft vom 20. März 1883 und des dazu gehörigen Schlußprotokolls (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 167 ff.), beigetreten.

Der Beitritt ist am 7. September d. J. in Kraft getreten.

Berlin, den 17. September 1903.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Richthofen.