Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 20, Seite 202
Fassung vom: 27. April 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. April 1903
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2955.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 27. April 1903.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien hat die Ratifikationsurkunde zu der Zusatzakte d. d. Brüssel, den 14. Dezember 1900, betreffend die Abänderung der am 20. März 1883 geschlossenen Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und des dazu gehörigen Schlußprotokolls (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 148 ff., 167 ff.), am 8. d. M. in Brüssel im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten niedergelegt.

Berlin, den 27. April 1903.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Richthofen.