Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der Inseln der Samoagruppe in deutschen Besitz und die Verkündung des Allerhöchsten Erlasses, mit dem diese Inseln unter Kaiserlichen Schutz genommen worden sind

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der westlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe in deutschen Besitz und die Verkündung des Allerhöchsten Erlasses vom 17. Februar 1900, mit dem diese Inseln unter Kaiserlichen Schutz genommen worden sind.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 12, Seite 136
Fassung vom: 26. März 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. März 1900
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2658.) Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der westlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe in deutschen Besitz und die Verkündung des Allerhöchsten Erlasses vom 17. Februar 1900, mit dem diese Inseln unter Kaiserlichen Schutz genommen worden sind. Vom 26. März 1900.

Die westlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe sind am 1. März 1900 in deutschen Besitz übergegangen. Gleichzeitig ist der vorstehende Allerhöchste Erlaß vom 17. Februar 1900, durch den diese Inseln unter Kaiserlichen Schutz genommen worden sind, dort verkündet worden.

Berlin, den 26. März 1900.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Bülow.