Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Weltausstellung in Brüssel 1910

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Weltausstellung in Brüssel 1910.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 55, Seite 935
Fassung vom: 6. Oktober 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 15. Oktober 1909
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Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3671.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Weltausstellung in Brüssel 1910. Vom 6. Oktober 1909.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die Weltausstellung in Brüssel 1910.

Berlin, den 6. Oktober 1909.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.