Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in München 1905

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in München 1905.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 20, Seite 318
Fassung vom: 7. Mai 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. Mai 1905
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3132.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in München 1905. Vom 7. Mai 1905.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet Anwendung auf die im Jahre 1905 in München stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft.

Berlin, den 7. Mai 1905.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.