Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Photographischen Ausstellung zu Dresden 1909

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Photographischen Ausstellung zu Dresden 1909.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 5, Seite 249
Fassung vom: 9. Januar 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Januar 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3562.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Photographischen Ausstellung zu Dresden 1909. Vom 9. Januar 1909.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Dresden stattfindende Internationale Photographische Ausstellung.

Berlin, den 9. Januar 1909.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Bethmann Hollweg.