Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Luftschiffahrt-Ausstellung in Frankfurt am Main 1909

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Luftschiffahrt-Ausstellung in Frankfurt am Main 1909.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 16, Seite 334
Fassung vom: 19. März 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. März 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3590.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Luftschiffahrt-Ausstellung in Frankfurt am Main 1909. Vom 19. März 1909.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Frankfurt am Main stattfindende Internationale Luftschiffahrt-Ausstellung.

Berlin, den 19. März 1909.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Bethmann Hollweg.