Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Deutschen Brauerei-Ausstellung in München 1909
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(Nr. 3660.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Deutschen Brauerei-Ausstellung in München 1909. Vom 18. August 1909.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in München stattfindende Deutsche Brauerei-Ausstellung.
- Berlin, den 18. August 1909.