Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbeausstellung

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbeausstellung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 22, Seite 461
Fassung vom: 12. April 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. April 1906
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Quelle: Commons
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(Nr. 3229.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbeausstellung. Vom 12. April 1906.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet auf die 3. Deutsche Kunstgewerbeausstellung zu Dresden 1906 Anwendung.

Berlin, den 12. April 1906.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.