Bekanntmachung, betreffend den Beitritt für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 56, Seite 629
Fassung vom: 14. November 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. November 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3538.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 14. November 1908.

Auf Grund der in dem Allerhöchsten Erlasse vom 15. Oktober d. J. enthaltenen Genehmigung ist für die Deutschen Schutzgebiete der Beitritt zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst erklärt worden.

Berlin, den 14. November 1908.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.