Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Montenegros zu der Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Montenegros zu der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 10, Seite 136
Fassung vom: 25. März 1893
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. März 1893
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2086.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Montenegros zu der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 25. März 1893.

Die Regierung des Fürstenthums Montenegro hat nach einer Mittheilung des Schweizerischen Bundesraths ihren Beitritt zu der Uebereinkunft vom 9. September 1886, betreffend Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, erklärt, und ist als Tag des Beitritts der 1. Juli d. J. festgestellt worden.

Berlin, den 25. März 1893.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Marschall.