Bekanntmachung, betreffend das Verbot des Umlaufs polnischer eindrittel und einsechstel Talarastücke
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(Nr. 1060.) Bekanntmachung, betreffend das Verbot des Umlaufs polnischer eindrittel und einsechstel Talarastücke. Vom 26. Februar 1875.
Auf Grund des Artikels 13 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath nachstehende Bestimmung getroffen:
- Die polnischen eindrittel und einsechstel Talarastücke dürfen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.
- Berlin, den 26. Februar 1875.