Bekanntmachung, betreffend Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons
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(Nr. 3729.) Bekanntmachung, betreffend Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. Vom 25. Februar 1910.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Königsberg i. Pr. eine Erweiterung der bestehenden Festungsanlagen und deren Rayons in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 25. Februar 1910.