Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 14. April 1893

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 14, Seite 147–148
Fassung vom: 14. April 1893
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. April 1893
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(Nr. 2092.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 14. April 1893.

In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, sind unter „Rußland. A. Von russischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“ folgende Aenderungen vorzunehmen:

1. In Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens sind mit Wirkung vom 28. April d. J. nachzutragen:
a) Nowgoroder Schmalspurbahn.
b) Pskow–Riga Eisenbahn.
2. Die Bezeichnungen sind:
a) bei Nr. 10 in „Moskau–Jaroslawl–Kostroma–Eisenbahn“,
b) bei Nr. 13 in „Moskau–Kasan Eisenbahn“,
c) bei Nr. 44 in „Samara–Zlatoousk Eisenbahn“
abzuändern.
3. Die unter den Nummern 14, 17 und 18 aufgeführten Eisenbahnen „Riasan–Koslow“, „Tambow–Koslow“ und „Tambow–Saratow“ sind zu streichen; dafür ist die „Riasan–Ouralsk Eisenbahn“, unter welcher Bezeichnung diese Bahnen fortan betrieben werden, nachzutragen.
4. Die unter den Nummern 15, 16 und 40 aufgeführten Eisenbahnen „Riashsk–Wjasma“, „Riashsk–Morschansk“ und „Morschansk–Sysran“ sind zu streichen; dafür ist die „Sysran–Wjasma Eisenbahn“, unter welcher Bezeichnung diese Bahnen zu einem Unternehmen vereinigt sind, nachzutragen. [148]
5. Die unter Nr. 30 aufgeführte, mit der Warschau–Wiener Eisenbahn vereinigte „Warschau–Bromberger Eisenbahn“ ist zu streichen.
Berlin, den 14. April 1893.
Der Reichskanzler.

Graf von Caprivi.