Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 11. August 1893

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 31, Seite 240
Fassung vom: 11. August 1893
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. August 1893
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[240]


(Nr. 2126.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 11. August 1893.

I. In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, ist in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit Wirkung vom 4. September d. J. ab nachzutragen:

Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“:
14a1. Blankensee–Woldegk–Strasburger Eisenbahn.

II. Außerdem sind folgende Berichtigungen der Liste vorzunehmen:

1. Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“:
ist in Nummer 17 die in Klammern beigefügte nähere Bezeichnung „Hennef–Waldbroel“ zu streichen.
2. Unter „Rußland. A. Von russischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“
ist die Bezeichnung bei Nummer 33 in „Kiew–Woronesch Eisenbahn“ abzuändern.
Berlin, den 11. August 1893.
Der Reichskanzler.

Graf von Caprivi.