Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser
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(Nr. 3186.) Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser. Vom 6. Januar 1906.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die untere Weser Befestigungsanlagen und hiermit im Zusammenhange die Festsetzung von Rayons in Aussicht genommen sind.
- Berlin, den 6. Januar 1906.