Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 1, Seite 87
Fassung vom: 6. Januar 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Januar 1906
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3186.) Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser. Vom 6. Januar 1906.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die untere Weser Befestigungsanlagen und hiermit im Zusammenhange die Festsetzung von Rayons in Aussicht genommen sind.

Berlin, den 6. Januar 1906.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.