Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 29. Dezember 1908
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(Nr. 3555.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 29. Dezember 1908.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderung vorzunehmen ist:
- Im § 54 erhält Ziffer 23 folgende Fassung:
- 23. Zu Ziffer XLV. Die der Militärverwaltung gehörigen Gasbehälter für Wasserstoffgas dürfen, wenn sie laut angebrachtem Stempel nach den für diese Verwaltung bestehenden besonderen Vorschriften geprüft und abgenommen und innerhalb der letzten drei Jahre nachgeprüft sind, mit 170 Atmosphären Gasdruck versandt werden.
- Sind die zur Versendung usw. wie bisher.
- 23. Zu Ziffer XLV. Die der Militärverwaltung gehörigen Gasbehälter für Wasserstoffgas dürfen, wenn sie laut angebrachtem Stempel nach den für diese Verwaltung bestehenden besonderen Vorschriften geprüft und abgenommen und innerhalb der letzten drei Jahre nachgeprüft sind, mit 170 Atmosphären Gasdruck versandt werden.
- Berlin, den 29. Dezember 1908.