Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 27. März 1909
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(Nr. 3594.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 27. März 1909.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind:
- 1. Im § 32 Ziff. 4e am Ende des ersten Satzes und im dritten Absatze hinter dem Worte „Zielstation“ ist einzufügen:
- (s. jedoch die Fußnote †) im Militärfahrschein, Anl. IV.)
- 2. In der Anlage IV:
- a) auf der Titelseite ist nachzutragen als neue Ziffer:
- 3. Fahrt-Nr. des Transports bei Zügen mit Kriegstransporten . . . . . . . . . . .
- und als Erläuterung in dem Klammerausdruck unter Weglassung der Klammer hinter dem Worte „Militär-Eisenbahnbehörde“:
- Nr. 3 nur bei Zügen mit Kriegstransporten.)
- b) im Kontrollzettel ist über dem Worte „Von“ einzufügen:
- Fahrt-Nr. des Transports bei Zügen mit Kriegstransporten . . .
- c) unter den Vordruck des Abschnitts 1 ist folgende Fußnote zu setzen:
- †) Bei Zügen mit Kriegstransporten ist die Zielstation, wenn sie nicht von der absendenden Militärbehörde angegeben ist, spätestens im Ausladegebiete von dem Transportführer einzutragen.
- d) dieselbe Fußnote ist unter den Vordruck des Kontrollzettels und des Abschnitts 2 (fortlaufend über beide Teile) zu setzen.
- e) auf diese Fußnote ist in den Abschnitten 1, 2 und im Kontrollzettel durch Einfügung des Zeichens †) hinter dem Worte „nach“ hinzuweisen.
- a) auf der Titelseite ist nachzutragen als neue Ziffer:
- Berlin, den 27. März 1909.