Aufgebot der Wertpapiere des Monte Napoleone (1820)
[34]
Ansprüche an die unter dem Namen Monte Napoleone zu Mailand bestandene Anstalt betreffend.
Diejenige Großherzogliche Unterthanen, welche vermöge der hier folgenden und von den betreffenden Höfen genehmigten Bekanntmachung Ansprüche an den vormaligen Monte Napoleone zu Mailand haben, werden hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche unter Vorlegung der Original-Urkunden, worauf sie beruhen, baldigst und jedenfalls binnen 14 Tagen dahier anzuzeigen.
Von dieser Aufforderung sind diejenige Großherzogliche Unterthanen ausgenommen, welche im Großherzoglichen Militair gedient und auf den erwähnten Monte Dotationen erhalten haben, indem das Geheime Ministerium die Ansprüche derselben bereits kennt.
- Darmstadt, den 21. Februar 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Jaup.
Von der zur Vollziehung des 97. Artikels der Wiener-Congreßacte vom 9. Junius 1815 zu Mailand versammelten Commission.
Die bevollmächtigten Commissäre der bey Vollziehung der Bestimmungen des 97. Artikels der Wiener-Congreß-Acte vom 9.Junius 1815 betroffenen Regierungen, haben durch den Abschluß entsprechender, von ihren hohen Höfen ratificirter Conventionen, die Grundsätze festgesetzt, welche bei Uebernahme und Repartition der verschiedenen Classen der öffentlichen Schuld des erloschenen Königreichs Italien zur Richtschnur dienen sollen, in so ferne nämlich diese Schuld, als auf dem vormaligen Monte Napoleone zu Mailand haftend, vermöge der Tractate aufrecht und bestehend erhalten wird, und den Regierungen zur Last fällt, welche Gebietstheile des erloschenen Königreichs besitzen.
In erwähnten Conventionen ist nicht blos dasjenige festgesetzt , was auf die Berichtigung oder die künftige Behandlung der liquiden, bereits bekannten, und in den Büchern des Monte eingetragenen Schuld abzweckt, sondern es sind es auch die Rücksichten, welche auf die einer besondern Betrachtung würdig befundenen Cathegorien der illiquiden und ungewissen Schuld zu tragen wären.
Nachdem nun eben diese Commissäre gleichfalls mit der Vollziehung der vorgedachten Conventionen beauftragt worden, haben sie vor Allem geglaubt, sich mit Verificirung der verschiedenen Classen [35] der liquiden bekannten und dem Monte bereite zur Last geschriebenen Schuld beschäftigen zu sollen, welche bestehen: für die Cassa di Garanzia in der consolidirten Schuld, und in jenen Anweisungen, welche unter der Rubrik: Bene meriti militari Italiani, vorkommen; für die Cassa pensioni in den Civil-, Militär-, Venetianischen, Tyrolischen und geistlichen Pensionen, in den lebenslänglichen Renten und in zeitlichen Anweisungen für den Cultus; für die Cassa d'Ammortizzazione endlich, in den Verbindlichkeiten, welche aus den verschiedenen Arten von Depositen und Erfordernissen des Cultus herrühren. Nach vollendeter Verificirung dieser verschiedenen Classen der liquiden und bekannten Schuld, ist man gegenwärtig zur entsprechenden Vertheilung und gegenseitigen Uebernahme derselben, Behufs ihrer einzuleitenden Berichtigung geschritten
Die bevollmächtigten Commissäre sind ferner bereits in das Einvernehmen getreten, um näher zu bestimmen, welche von den illiquiden und ungewissen Forderungen in Gemäßheit der bereits ratifizirten Conventionen, als zu einer nachträglichen Liquidation geeignet angesehen werden können, und wird dieses Einvernehmen, sobald es zu einem Resultate gediehen ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, damit es den betreffenden Parteien zur Richtschnur dienen könne.
Indessen haben gedachte Commissäre, um den wohlthätigen Absichten ihrer hohen Höfe einen baldigen Erfolg zu verschaffen, und um den Gang des ihnen übertragenen Geschäftes möglichst zu beschleunigen, in Betrachtung gezogen:
In Folge vorstehender Betrachtungen haben nun die bevollmächtigten Commissäre den Beschluß gefaßt, die Aufforderung zur Anmeldung der erwähnten Boni und Rescriptionen unverzüglich zu erlassen, und werden zu diesem Ende nachfolgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
- Mailand, den 21. September 1819
Alborghetti, Varzaglia,
|
Bazetta, Quirini Stampalia,
| |
Commisäre Sr.päpstl. Heiligkeit.
|
Dordi, Giulini,
| |
Commissäre Sr. k. k. apost. Majestät.
| ||
Tarsis, Bonamico,
|
Bertani
| |
Commissäre Sr. Maj. des Königs
|
Commissäre Ihrer Maj. der Frau Erzherzogin,
| |
von Sardinien.
|
Herzogin von Parma.
| |
Poli
|
||
Commissäre Sr. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs,
|
||
Herzogs von Modena.
|
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Peremtorisch = endgültig.